Wissenschaftliche Erhebungen an Schulen
Wissenschaftliche Erhebungen an Schulen (u. a. Umfragen) von Forschenden oder Institutionen, die nicht zur Schulverwaltung gehören, benötigen eine Genehmigung. Dies regelt die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg "Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen". Zum Erhalt dieser Genehmigung muss die wissenschaftliche Erhebung folgenden Kriterien genügen:
- Bestehen eines erheblichen pädagogisch-wissenschaftlichen Interesses für das Land Baden-Württemberg
- Belastung für Schule, Schüler:innen und Lehrkräfte im Rahmen des Zumutbaren
Außerdem müssen auch die erforderlichen Auflagen hinsichtlich der Information, der Zustimmung und der Anonymität der zu Befragenden oder ihrer Eltern sowie des Datenschutzes eingehalten werden. Die personenbezogenen Daten von Schüler:innen dürfen nur mit Einwilligung der Eltern oder der volljährigen Schüler:innen erhoben werden.
- Beim Finden einer passenden Schule für die wissenschaftliche Erhebung helfen am besten persönliche Kontakte oder aber die Schuladressdatenbank des Kultusministeriums Baden-Württembergs. Bundesweite Schuladressen können (kostenpflichtig) über die statistischen Landesämter bezogen werden. Schuldatenbanken aller Bundesländer, überregionale Schuldatenbanken sowie Verzeichnisse von Privatschulen und Internatsverbänden (i. d. R. kostenlos) finden sich ebenfalls auf der Webseite des Deutschen Bildungsservers.
- Sämtliche Erhebungen und Befragungen an Schulen erfordern eine Genehmigung gemäß der Verwaltungsvorschrift "Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen". Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise Fragebögen ausgefüllt oder Videoaufnahmen gemacht werden. Auch Unterrichtsbeobachtungen gelten als wissenschaftliche Untersuchungen und unterliegen daher der Genehmigungspflicht. Eine Ausnahme bilden Hospitationen, die im Rahmen von Ausbildungsphasen wie dem Schulpraxissemester und dem Referendariat stattfinden und daher nicht als Erhebungen betrachtet werden.
Die Erteilung einer Genehmigung zur wissenschaftlichen Erhebung ist abhängig von der zu befragenden Schule.
- Bei Erhebungen an einzelnen Schulen liegt die Zuständigkeit bei der Schulleitung.
- Bei Erhebungen an mehreren Schulen im selben Regierungsbezirk liegt die Zuständigkeit bei der geschäftsführenden Schulleitung im Benehmen mit der betroffenen Schulleitung, sofern sich alle Schulen auf dem Gebiet eines Schulträgers befinden. In allen anderen Fällen liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Regierungspräsidium. Schulträgerschaften sind im Schulverzeichnis des Landes BW einzusehen.
- Bei Erhebungen, die Schulen in zwei oder mehr Regierungsbezirken betreffen, ist das Kultusministerium zuständig.
Folgende Dokumente sind zusammenzustellen und entsprechend vorzuhalten:
- Ausgefülltes Antragsformular "Antrag auf Genehmigung einer wissenschaftlichen Erhebung an Schulen in Baden-Württemberg"
- Beschreibung des Projekts
- Bescheinigung der Hochschule über das Thema der wissenschaftlichen Arbeit
- Verwendete Instrumentarien (Fragebögen, Interviewleitfäden,Tests, etc.)
- Schreiben an die Schule, die Eltern, die Lehrkräfte und die Schüler:innen mit Informationen zur Studie sowie dem Hinweis auf Freiwilligkeit der Teilnahme
- Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Befragungen von minderjährigen Schüler:innen
Bei der Erhebung personenbezogener Daten ist die DSGVO zu beachten.