Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Wintersemester 2024/25 | Sommersemester 2025 | |
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Bachelorstudiengänge Lehramt (Neuabiturient:innen*¹) | 02.05. - 15.07.2024 | Anfang November - 15.01.2025 |
Bachelorstudiengänge Lehramt (Altabiturient:innen*²) | 02.05. - 31.05.2024 | Anfang November - 30.11.2024 |
Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (Neuabiturient:innen*¹) | 02.05. - 15.07.2024 | nur zum WiSe |
Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (Altabiturient:innen*²) | 02.05. - 31.05.2024 | nur zum WiSe |
zulassungsfreie Bachelorstudiengänge Prävention und Gesundheitsförderung, Frühkindliche und Elementarbildung | 02.05. - 15.08.2024 | nur zum WiSe |
M.Ed. Lehramtsstudiengänge | 15.04. - 15.05.2024 | Mitte Oktober - 15.11.2024 |
M.Ed. Aufbau Lehramt Sonderpädagogik | 15.04. - 15.05.2024 | Mitte Oktober - 15.11.2024 |
M.A. Bildungswissenschaften | 15.04. - 15.05.2024 | nur zum WiSe |
M.A. E-Learning und Medienbildung | nur zum SoSe | Mitte November - 15.01.2025 |
M.Sc. Ingenieurpädagogik | nur zum SoSe | Mitte November - 15.01.2025 |
M.A. Kommunale Gesundheitsförderung | 15.04. - 15.05.2024 | nur zum WiSe |
M.A. Digitale Bildung für nachhaltige Entwicklung | 15.04. - 15.05.2024 | nur zum WiSe |
Bes. Erweiterungsfächer Theaterpädagogik und | 01.06. - 15.07.2024 | Anfang Dezember - 15.01.2025 |
Antragsfrist Losverfahren | 30.09.2024 | 31.03.2025 |
Kunst: Anmeldefrist Aufnahmeprüfung*³ | 01.06.2024 | tba |
Sport: Anmeldefrist Aufnahmeprüfung*³ | 15.05.2024 | - |
Kunst: Prüfungstermin (Bachelor) | 20.06.2024 | tba |
Sport: Prüfungstermin (Bachelor) | 04.06.2024 | - |
*¹ Für zulassungsbeschränkte Studiengänge stellen die o.g. Termine Ausschlussfristen dar! Sie enden mit Ablauf des letzten Tages, auch wenn der Tag auf einen Sonntag fällt (§ 31 Abs. 3 Landesverwaltungsverfahrengesetz).
*² Die Bewerbungsfristen für Altabiturient:innen (31.05./30.11.) sind keine Ausschlussfristen! Altabiturient:innen können sich auch noch danach bewerben, spätestens aber bis zu den Fristen für Neuabiturient:innen (15.01./15.07). Bitte reichen sie uns aber Ihren Zulassungsantrag bald möglichst ein.
*³ Für die Bewerbung mit den Fächern Kunst und Sport innerhalb der lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge muss in der Regel eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Aufnahmeprüfungen anderer Hochschulen / Universitäten müssen vom entsprechenden Fachbereich der PH Heidelberg anerkannt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie von den zuständigen Fachsekretariaten.
Im Fach Sport wird die Aufnahmeprüfung nur einmal jährlich angeboten. Bewerber:innen für das Sommersemester beachten bitte frühzeitige die Fristen für das vorherige Wintersemester.
Nähere Informationen zu den Aufnahmeprüfungen für die Fächer Kunst und Sport.
Bescheiderstellung
Für die Lehramtsmasterstudiengänge stehen die Bescheide voraussichtlich in der KW 26 bis zum 26.06.2024 zur Verfügung.
Für die Lehramtsbachelorstudiengänge werden die Bescheide voraussichtlich in der KW 32 bis zum 09.08.2024 erstellt.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden Ihnen als PDF-Dokument zum Download in unserem Campus-Portal zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein postalischer Versand der Bescheide. In dem Zulassungsbescheid wird die Frist für die Immatrikulation mitgeteilt. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.